Normalerweise ist es so, dass man an IP-Adressen fest macht, ob jemand eine Datei illegal heruntergeladen hat oder nicht. Nun aber gibt es Neuigkeiten für alle Daten-Piraten oder die, die es noch werden wollen: In New York nämlich hat ein Richter gesagt, es sei „ungenügend, durch IP-Adressen Piraten auszumachen“. Har!
Begründet hat er das ungefähr so: Noch vor einem Jahrzehnt gab es kaum WLAN-Anschlüsse oder überhaupt drahtlose Internet-Verbindungen. Inzwischen liegt der Anteil jedoch bei 61%. So kann eine einzelne IP-Adresse vom Provider auf mehrere Endgeräte im Haushalt verteilt sein. Das sei ungleich mit einer traditionellen Telefonverbindung, die gleichzeitig von mehreren Individuen genutzt werden kann. Andere Familienmitglieder oder sogar Besucher könnten den Internetanschluss benutzt haben und sogar in einem geschützten WLAN-Netzwerk könnten Nachbarn oder Fußgänger „im Vorbeigehen“ illegal Dateien heruntergeladen haben.
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Ihr seht also: Das ist alles gar nicht so klar, wie uns das die Content-Industrie immer Glauben macht. Gut, Experten auf dem Gebiet war das schon immer klar. Mit SOPA, CISPA und weiteren Bemühungen wird aber eben das immer und immer versucht und auch ins Gehirn gebrannt: Man macht sich durch seine IP-Adresse strafbar, wenn illegal Dateien heruntergeladen wurden.
Alles Kokolores! Macht doch mit eurer IP-Adresse was ihr wollt! In diesem Sinne: Har!