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abmahnwelle wegen google-webfonts

München ist Schuld, dass aktuell viele Website-Betreiber wegen Nutzung von Web-Schriftarten aus dem Hause Google abgemahnt werden: dort wurde nämlich erst im Januar die Nutzung verboten(!), weil wissen schon, „Daten an Google in die USA weitergegeben werden (Az. 3 O 17493/20)“.

Egal, im Umkehrschluss bedeutet es faktisch, dass es mittlerweile eine mehr als zweifelhafte Abmahnwelle gibt. Denn die wahrscheinlich technisch wenig bewanderten Richter des Landgerichts dort fanden, jedem Besucher einer solchen Website steht pauschal schon mal 100€ Schadenersatz zu.

Seriously, WTF!

Als Websitebetreiber gibt es nun folgende Möglichkeiten, dieser Abmahnung zu entgehen:

1) alle erstellten Webseiten checken, ob man Webschriftarten von Google eingebunden hat
2a) alle diese entfernen
2b) alle diese so auf den Webseiten einrichten, dass sie lokal vom Server geholt werden, statt über Server von Google

Jeder Webmaster sollte wissen, wie das geht.

Die derzeitige Abmahnwelle ist zweifelhaft und auch nur fadenscheinig gegen die DSGVO-verstoßend. Dem guten Zweck nützt diese Welle nichts, hier wurde nur ein Grund gesucht Webmaster schnell abzumahnen und diese zu verängstigen. Danke München, Experiment gelungen!

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