Perfekt: Aktenzeichen 26 O 211/13. Darin steht:
„Die Deutsche Telekom darf nach einer Entscheidung des Kölner Landgerichts die Surfgeschwindigkeit bei Pauschaltarifen nicht einschränken. Eine entsprechende Vertragsklausel erklärte das Kölner Landgericht am Mittwoch für unzulässig. Das Urteil betreffe sowohl die ursprünglich angekündigte Drosselung auf 384 Kilobit als auch diejenige auf zwei Megabit pro Sekunde.“ [via]
Danke Köln! Wir von der New-Media-Front dürfen weiterarbeiten. Die alten Säcke wieder mit ihren „Plänen“ für unsere Zukunft. Kommt, geht sterben! Taugt eh nix.
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